Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung

Entwürfe laufende Vorhaben | ErsatzbaustoffV

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Mineralische Abfälle, zum Beispiel aus Bau- und Abbrucharbeiten, stellen mit jährlich rund 200 Millionen Tonnen den mit Abstand größten Abfallstrom dar. Die Abfälle können zu mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) aufbereitet und anschließend wieder im Tiefbau verwertet werden, wo sie Primärbaustoffe ersetzen. Mit der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) wurde erstmalig eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwertung mineralischer Abfälle als Ersatzbaustoffe geschaffen. Sie trat am 1. August 2023 in Kraft und regelt die güteüberwachte Herstellung von MEB und deren Einbau in technische Bauwerke (zum Beispiel Straßen).

In den vergangenen zwei Jahren wurde die ErsatzbaustoffV vom Umweltbundesamt umfassend evaluiert. Dabei wurden Hemmnisse für die Verwertung von MEB innerhalb der ErsatzbaustoffV identifiziert, die nur durch Rechtsänderungen in der Verordnung beseitigt werden können. Gleichzeitig wurden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Vollzug und der Praxis (Behörden, Unternehmen, Verbände) Handlungsempfehlungen entwickelt, die unter den Teilnehmenden breiten Konsens fanden.

Der vorliegende Referentenentwurf für die Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung basiert im Wesentlichen auf den Handlungsempfehlungen der Evaluierung. Weitere Grundlagen bilden die Bundesratsentschließung Drucksache 237/23 (Beschluss) sowie Fachgespräche mit den Bundesländern und Wirtschaftsverbänden.

Die beteiligten Kreise haben bis einschließlich 6. August 2026 die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf. Hierfür wurde eine Umfrage im EU-Survey-Tool angelegt, die unter dem untenstehenden Link erreicht werden kann.

Hinweis: Stellungnahmen, die nicht über das EU-Survey-Tool eingereicht werden, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Aktualisierungsdatum: 15.07.2026
https://www.bundesumweltministerium.de/GE1116

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