Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

UVP-Verwaltungsvorschrift

Sonstige Vorschriften | UVPG

Diese Verwaltungsvorschrift gilt für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit der in der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Vorhaben dienen.

Aktualisierungsdatum: 30.04.2025
https://www.bundesumweltministerium.de/GE55

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