Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz

Gesetze | BfNatSchG

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird ein "Bundesamt für Naturschutz" als selbständige Bundesoberbehörde errichtet.

Aktualisierungsdatum: 31.08.2015

Verwandte Vorschriften

Weitere Informationen

https://www.bundesumweltministerium.de/GE566

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