Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 16. Dezember 2013 sieht für die Windenergie an Land vor, eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB) einzuführen, die länderspezifische Regelungen für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen ermöglicht.
Aktualisierungsdatum: 20.02.2018
https://www.bundesumweltministerium.de/GE567
Wege zum Dialog
Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.