Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird die Richtlinie 2013/59/Euratom in deutsches Recht umgesetzt und das deutsche Strahlenschutzrecht fortentwickelt und vollzugsfreundlicher gestaltet. Die Elemente des bestehenden Rechts werden beibehalten und zum Zweck einer besseren Übersichtlichkeit und Vollzugsfreundlichkeit zum Teil neu strukturiert.