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Hinweis: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird die WEEE-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Generelle Linie des Gesetzesentwurfes ist es, die bewährten Sammel- und Entsorgungsstrukturen des bestehenden Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu erhalten und die neuen Vorgaben der WEEE-Richtlinie möglichst "eins zu eins" in das bestehende Rechtssystem zu integrieren, ohne die in der deutschen Abfallwirtschaft erreichten hohen Standards abzuschwächen.