Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach Paragraf 7 des Atomgesetzes

Atomrechtliche Verfahrensverordnung

Verordnungen | AtVfV

Atomrechtliche Verfahrensverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I Seite 180), die zuletzt durch Artikel 16 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 411) geändert worden ist.

Aktualisierungsdatum: 11.12.2024
https://www.bundesumweltministerium.de/GE659

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