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Äußere Strahlenexposition – Richtlinie Teil 1 (PDF, 160 KB)
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Bereits seit dem 1. März 2004 wird die Richtlinie zur Ermittlung der Körperdosis bei äußerer Strahlenbelastung von den zuständigen Landesbehörden dem Vollzug zu Grunde gelegt. Die Richtlinie wurde vom Bundesumweltministerium im Konsens mit den Ländern erarbeitet und stellt einen wichtigen Beitrag zu einem bundesweit einheitlichen und hohen Standard zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung dar. Die Richtlinie ist seinerzeit auf Grundlage der Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I Seite 1714) erarbeitet worden.
Die Strahlenschutzverordnung von 2001 legte – wie auch die aktuell geltende Strahlenschutzverordnung – zum Schutz vor der schädlichen Wirkung durch ionisierende Strahlung Dosisgrenzwerte für Personen fest, die sicherstellen, dass niemand in seiner Gesundheit beeinträchtigt wird. Hierfür ist die genaue Ermittlung der individuellen Strahlenbelastung unbedingt erforderlich. Strahlenbelastungen wie Röntgenstrahlung oder die Strahlung von radioaktiven Stoffen am Arbeitsplatz oder der Umgebung wirken von außen auf den Körper (äußere Strahlenbelastung). Die äußere Strahlenbelastung kann mit Dosimetern, die am Körper getragen werden, gemessen werden, oder aufgrund der Aufenthaltszeit und der Höhe und Art des Strahlenfeldes ermittelt werden. Je nach Strahlenart existieren hierzu verschiedene Dosimetertypen.
Äußere Strahlenexposition
Die Richtlinie legt fest, wie die äußere Strahlenbelastungen für Beschäftigte zum Beispiel in kerntechnischen Anlagen oder Kliniken oder für Personen, die bei der medizinischen Behandlung von Mensch oder Tier helfen, zu ermitteln ist. Für gebärfähige Frauen und Jugendliche, die beruflich oder in der Ausbildung mit ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen zu tun haben, werden neben einem sogenannten amtlichen Dosimeter, dass monatlich ausgewertet wird, ein weiteres, direkt ablesbares Dosimeter gefordert.
Die "Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen – Teil 1: Ermittlung der Körperdosis bei äußerer Strahlenexposition (Paragrafen 40, 41, 42 StrlSchV; Paragraf 35 RöV) wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht (GMBl 2004, S. 410). Eine nichtamtliche Internetfassung des BMUKN steht zum Download bereit.