Das Bundesumweltministerium erhielt als deutsche Espoo-Kontaktstelle am 4. März 2025 die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus Schweden.
Das BMUKN erhielt als deutsche Espoo-Kontaktstelle am 4. März 2025 entsprechend Artikel 3 der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus Schweden. Die Notifizierung wurde am 7. März 2026 modifiziert. Es geht dabei um das Vorhaben "new nuclear facilities in Varberg municipality, Sweden", das nach der modifizierten Planung aus drei bis fünf Small Modular Reactors (SMR) mit einer elektrischen Nettoleistung von etwa 1.500 MWe (Megawatt elektrisch) besteht. Der Standort befindet sich an der Südwestküste Schwedens auf der Halbinsel Värö in der Gemeinde Varberg, etwa 50 Kilometer südlich von Gothenburg. Das Verfahren befindet sich aktuell im Scoping-Verfahren (Vorverfahren).
Bis zum 30. April 2026 können über das an dem Verfahren beteiligte Bundesland (siehe unten) Stellungnahmen zu grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen abgegeben werden. Weitere Informationen sind der modifizierten Notifizierung und dem Dokument "Revised notification pursuant to Article 3 of the Convention on Environmental Impact Assessment in a Transboundary Context (Espoo Convention) regarding plans for nuclear facilities in Varberg municipality, Sweden" zu entnehmen. Entsprechend den Regelungen des Paragrafen 58 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung hat das Bundesumweltministerium die zuständigen Landesministerien über die geplante grenzüberschreitende UVP informiert und das Beteiligungsinteresse an dem Verfahren erfragt.
Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen beteiligen sich an dem grenzüberschreitenden Verfahren. Das schleswig-holsteinische Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die Federführung übernommen und informiert im UVP-Portal der Länder über den aktuellen Verfahrensstand.
Hinweis:
Die vorliegende Veröffentlichung von Informationen zu diesem Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Aktualisierungsdatum: 12.03.2026