Stellungnahme von Bundesumweltminister Schneider zum Bundesratentscheid der Umsetzung Erneuerbare-Energien-Richtlinie

11.07.2025
Das neue Gesetz wird wesentliche Teile der 2023 überarbeiteten Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht überführen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.07.25 dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) zugestimmt. Dazu erklärt Bundesumweltminister Carsten Schneider:

"Mit diesem Gesetz beschleunigen wir die Energiewende in Deutschland. Projekte für erneuerbare Energien, die wichtige Investitionen in den Klimaschutz und den Standort Deutschland bedeuten, kommen damit auf die Überholspur. Wichtig dabei: Die Belange der Umwelt werden weiterhin durch eine angemessene Prüfung gewahrt. Die Planungsbeschleunigung wird durch Digitalisierung bei Anträgen und klare Bearbeitungsfristen vorangebracht. Damit konnten wir auch einen wichtigen Punkt aus dem Sofortprogramm der Koalition frühzeitig umsetzen."

Das neue Gesetz wird wesentliche Teile der 2023 überarbeiteten Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht überführen und dafür unter anderem Änderungen am Immissionsschutzgesetz und am Wasserhaushaltsgesetz vornehmen. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie insbesondere Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen. Das Gesetz wird unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft treten.

11.07.2025 | Meldung Nachhaltigkeit

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