Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bundesregierung verpflichtet, das Klimaschutzprogramm nachzubessern, um das nationale Klimaschutzziel für 2030 (mindestens -65 Prozent) zu erreichen. Für die letzte Bundesregierung hatte der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz nach Verurteilung durch das Oberverwaltungsgericht Revision eingelegt. Mit dem heutigen höchstrichterlichen Urteil haben wir rechtliche Klarheit bekommen, dass die Maßnahmen der letzten Bundesregierung im Klimaschutz nicht ausreichend waren.
Die jetzige Bundesregierung ist nach dem Klimaschutzgesetz ohnehin verpflichtet, innerhalb eines Jahres ein neues Klimaschutzprogramm zu beschließen. Die Arbeiten daran laufen und das Gerichtsurteil von heute hat die Anforderungen, die im Klimaschutzgesetz verankerten Ziele mit wirksamen Maßnahmen sicher zu erreichen, noch einmal bestätigt. Die Bundesregierung wird mit dem neuen Klimaschutzprogramm den Anforderungen des Urteils nachkommen und die bestehende Ziellücke schließen.
Wichtig: Mittlerweile ist die Klimaschutzlücke deutlich kleiner als zum Zeitpunkt des Urteils (damals 2023: rund 200 Millionen Tonnen CO2 über den gesamten Zeitraum 2021-2030 – diese Lücke ist seit 2025 inzwischen ausweislich der aktuellen Projektion des Umweltbundesamtes im Jahr 2025 geschlossen worden, ebenso bestätigt vom Expertenrat für Klimafragen. Die verbleibende Lücke betrifft das Punktziel an Gesamtemissionen, die im Jahr 2030 noch erlaubt sind und beträgt derzeit noch rund 25 Millionen Tonnen CO2). Insgesamt sind die klimaschädlichen Emissionen seit 1990 um rund 50 Prozent gesunken, was die Wirksamkeit der Klimaschutzmaßnahmen deutlich unterstreicht. Der Expertenrat für Klimafragen bescheinigte 2025 der Bundesregierung, dass das Klimaziel 2030 (65 Prozent Minderung gegenüber 1990 auf 438 Millionen Tonnen CO2) in greifbarer Nähe ist, insofern die Klimaschutzmaßnahmen weiter konsequent verfolgt werden.
Das Urteil verdeutlicht den Bedarf für weitere Klimaschutzmaßnahmen, um die nach dem Klimaschutzprogramm 2023 verbleibende Lücke zu schließen. Es bestätigt die Bundesregierung darin, ihren Klimaschutz-Kurs beizubehalten und dies in den künftigen Gesetzesnovellen zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung wird das ausführliche Urteil und die Entscheidungsgründe, sobald diese vorliegen, im Einzelnen genau auswerten.