Energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen werden gefördert bis Ende 2026

15.06.2026
Thermometer hinter Glas. Frost auf dem Fenster im Fokus.
Mit der Kälte-Klima-Richtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium die Anschaffung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen, wenn diese mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.

Mit der Kälte-Klima-Richtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium die Anschaffung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen, wenn diese mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Die Förderrichtlinie endet am 31. Dezember 2026 und bis dahin können Fördergelder beantragt werden. Die Maßnahmen sind innerhalb von zwei Jahren umzusetzen.

Messungen im Jahr 2023 zeigten, dass halogenfreie Kältemittelanlagen häufig Energie in Höhe von 30 bis 40 Prozent gegenüber den Bestandsanlagen einsparen können. Das schont auch den Geldbeutel der Betreiber.

Solche Anlagen tragen zudem zweifach zum Klimaschutz bei, indem CO2-Emissionen und das Entweichen von halogenierten Kältemitteln vermieden werden. Nicht-halogenierte Kältemittel beinhalten kein Fluor oder Chlor. Sie sind umweltschonend, haben einen sehr geringen Einfluss auf den Treibhauseffekt und zählen nicht zu den PFAS (Ewigkeitschemikalien). Darüber hinaus sind sie preisgünstig und unterliegen nicht der EU-F-Gas-Verordnung. Somit gibt es keinerlei Einschränkungen in Bezug auf die Gesamtmenge und bei der Herstellung (bezüglich möglicher Patente). Zu den nicht-halogenierten Kältemitteln zählen beispielsweise natürliche Kältemittel wie CO2, Ammoniak, Propan oder Isobutan (Kühlschrank).

Maßnahme ist innerhalb von zwei Jahren umzusetzen

Die Förderung geht in die letzte Phase. Anträge für einen Zuschuss für energieeffiziente stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis 31. Dezember 2026 entgegen. Das gilt für:

  • Neu- und Ersatzinstallationen von Kälte- und Klimaanlagen und Rückkühlsystemen, insbesondere Kompressionskälte- und Klimaanlagen mit direkter oder indirekter Verdampfung, Sorptions-Kälte- und Klimaanlagen sowie adiabate Verdunstungskühlanlagen;
  • Installation stationärer Wärmepumpen zur Abwärmenutzung;
  • Abhängig von der Kälteerzeugerart sind vielfältige Zusatzförderungen möglich, zum Beispiel Luftkühler, Rückkühler, Speicher, Kühlsoleleitungen sowie die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Hochschulen, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen. Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen.

Nach Zugang des Zuwendungsbescheids können die bewilligten Maßnahmen innerhalb einer Frist von zwei Jahren umgesetzt werden. Genaue Informationen zu den Förderbedingungen sowie Kontaktdaten zur Klärung von Fragen etwa zu Antragstellung, Förderverfahren und Förderfähigkeit erhalten Sie beim BAFA.

Wichtiger Beitrag für die Klimaneutralität

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert das BMUKN in ganz Deutschland Klimaschutzprojekte und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaneutralität 2045. Insgesamt wurden im Zeitraum 2008 bis 2025 durch die NKI über 61.500 Klimaschutzprojekte gefördert. Mit insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro Fördermitteln wurden klimafreundliche Investitionen in Höhe von rund 6,8 Milliarden Euro ausgelöst. Über die Wirkdauer dieser investiven und nicht-investiven Vorhaben wurden und werden dadurch 61,3 Millionen Tonnen CO2-Emissionen vermieden, darunter 23,0 Millionen Tonnen durch die investive Förderung, wovon wiederum 3,5 Millionen Tonnen auf die Förderung im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie entfallen.

15.06.2026 | Meldung Klimaschutz
https://www.bundesumweltministerium.de/ME11797

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