Bundesumweltministerium fördert KI-gestütztes Recycling von Haushaltsbatterien

13.11.2025
Batterien
Die Saubermacher Recycling GmbH plant in Ginsheim-Gustavsburg den Betrieb einer energieeffizienten Sortieranlage zur Aufbereitung von Altbatterien. Vor Ort sollen Kleinbatterien für Haushaltsgeräte behandelt werden.

Pilotanlage in Hessen erhält mehr als 1,1 Millionen Euro Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm

Die Saubermacher Recycling GmbH plant in Ginsheim-Gustavsburg (Hessen) den Betrieb einer energieeffizienten Sortieranlage zur Aufbereitung von Altbatterien. Vor Ort sollen Kleinbatterien für Haushaltsgeräte (zum Beispiel aus Taschenlampen) behandelt werden. Aus den Altbatterien gewinnt das Unternehmen hochwertige Rohstoffe zurück, die sich unter anderem in der Edelstahlproduktion einsetzen lassen. Dort können so bis zu 75 Prozent CO2-Emissionen eingespart werden. Das Vorhaben wird durch das Umweltinnovationsprogramm des Bundesumweltministeriums unterstützt.

Die innovative Sortieranlage am Standort Ginsheim-Gustavsburg setzt auf KI-gestützte Röntgentechnologie für Altbatterien, die alle gängigen Größen mit unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung verarbeiten kann. Aus den Altbatterien sollen hochreines Sekundärnickel und andere Rohstoffe zurückgewonnen werden, welche unter anderem bei der Edelstahlproduktion verwendet werden können. Mit dem Verfahren werden die geforderten Recyclingquoten der Europäischen Union zur Batterieverordnung teils deutlich überschritten. Das neuartige Recyclingverfahren soll zudem zur Reduktion von Staubemissionen sowie Brand- und Explosionsrisiken bei der Aufbereitung von Altbatterien beitragen.

Die Saubermacher Recycling GmbH, ein Joint Venture von Saubermacher und der Meinhardt Städtereinigung GmbH und Co. KG, mit Sitz in Hofheim am Taunus (Hessen) ist ein Abfallwirtschaftsunternehmen, das sich mit der Sortierung, dem Recycling und der Verwertung von Altbatterien (Haushalts-, Geräte- und Industriebatterien) beschäftigt. Jährlich werden etwa eine Milliarde Batterien behandelt.

Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Damit ein Vorhaben aus dem Umweltinnovationsprogramm gefördert werden kann, muss es über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

13.11.2025 | Pressemitteilung Nr. 104/25 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bundesumweltministerium.de/PM11532
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