Altbatterien
Unter Batterien versteht man eine Einrichtung, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie erzeugte elektrische Energie liefert, über einen internen oder externen Speicher verfügt, und aus einem oder mehreren nicht wiederaufladbaren oder wiederaufladbaren Batteriezellen, -modulen oder -sätzen besteht, und eine Batterie umfasst, die zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet oder umgenutzt oder wiederaufgearbeitet wurde. Auch Akkus zählen somit zu den Batterien. Europäisch wird der Rechtsrahmen durch die Verordnung (EU) 2023/1542 bereits festgelegt:
National werden die europäischen Vorgaben durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz durchführbar gemacht:
Man unterscheidet zwischen Gerätebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien), Starterbatterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugbatterien.
Batterien bestehen aus wertvollen Rohstoffen. Durch die Rückgewinnung von beispielsweise Blei, Schwefelsäure, Eisen/Stahl, Ferromangan, Nickel, Zink, Kupfer, Aluminium, Cadmium sowie Kobalt und Lithium wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Batterien enthalten aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Aus diesem Grund ist die Entsorgung über den Hausmüll oder in die Umwelt untersagt. Wenn zum Beispiel Lithium-Ionen-Batterien nicht in die richtigen Entsorgungsstrukturen gelangen und dementsprechend nicht sachgemäß behandelt werden, kann dies zu Brandereignissen führen, in deren Folge Gefahr für Mensch, Umwelt und Wirtschaft besteht.
Die Rückgabe von Gerätealtbatterien und LV-Batterien erfolgt, für die Verbraucherinnen und Verbraucher unentgeltlich, im Einzelhandel oder bei den Kommunen (zum Beispiel Recyclinghöfe oder Schadstoffmobile). So können nun ab dem 1. Januar 2026 auch Altbatterien aus E-Bikes und E-Scootern verbraucherfreundlich bei den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Auch über sogenannte freiwillige Rücknahmestellen ist eine Abgabe möglich. Dies können zum Beispiel Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sein.
Auch die Rückgabe von Starterbatterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugbatterien erfolgt, für die Verbraucherinnen und Verbraucher unentgeltlich, im Handel. Kommunen können sich an der Sammlung von Starter- und Industriebatterien beteiligen.
Hersteller von Batterien tragen die erweiterte Herstellerverantwortung. Sie sind mithin verantwortlich für die Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung der Altbatterien. Hersteller von Batterien sind daher verpflichtet, sich an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) zu beteiligen oder aber ihre erweiterte Herstellerverantwortung individuell wahrzunehmen. Die OfH übernehmen die Logistik der Abholung von Altbatterien von den Sammelstellen und die Entsorgung dieser. Sie sind zudem verpflichtet, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die getrennte Sammlung, Rücknahme- und Sammelstellen sowie die Entsorgung von Altbatterien zu informieren. Die Hersteller müssen durch ihre Beiträge an die OfH die Kosten der Maßnahmen tragen.
Ein Verzeichnis der derzeit genehmigten OfH findet sich auf den Seiten der stiftung elektro-altgeräte register ear.