Mehr Verantwortung für Textilhersteller – Hilfe für Altkleidersammler

27.03.2026
Carsten Schneider begutachtet Altkleidung
Künftig sollen Hersteller die Verantwortung für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien übernehmen. Damit werden auch die Probleme angegangen, die auf den enormen Zuwachs von Fast Fashion zurückzuführen sind.

Bundesumweltminister Schneider stellt Eckpunkte für die Einführung einer Erweiterten Herstellerverantwortung bei Textilien vor und besucht die Deutsche Kleiderstiftung

Bundesumweltminister Carsten Schneider hat heute Eckpunkte für ein Textilgesetz vorgestellt, das die Probleme bei der Entsorgung von Altkleidern lösen soll. Künftig sollen Hersteller die Verantwortung für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien übernehmen. Damit werden auch die Probleme angegangen, die auf den enormen Zuwachs von Fast Fashion zurückzuführen sind. Beim heutigen Besuch bei der Deutschen Kleiderstiftung in Berlin informierte sich der Minister über Sammel- und Verwertungssysteme und die Probleme der Alttextilbranche, denen mit dem Textilgesetz begegnet werden soll. Die Branche hat nun die Gelegenheit, Rückmeldung zu den Eckpunkten zu geben.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Fast-Fashion-Kleidung wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger. Sie überschwemmt den Markt, lässt Altkleider-Container überquellen und kann kaum Second Hand wiederverwendet oder recycelt werden. Die Altkleidersammlung hat in Deutschland über Jahrzehnte gut funktioniert, steht aber zunehmend unter Druck. Ich will mit einem neuen Textilgesetz für Entlastung sorgen. Wer massenhaft Wegwerf-Klamotten bei uns auf den EU-Markt bringt, soll auch für die flächendeckende Sammlung und eine sinnvolle Verwertung bezahlen. Das muss auch für die vielen Billigimporte aus China gelten. Dabei gilt: Je mehr Textilien die Hersteller auf den Markt bringen und je minderwertiger die Ware ist, desto mehr müssen sie beitragen. Mit der Herstellerverantwortung helfen wir auch karitativen Akteuren wie der Deutschen Kleiderstiftung, die Kleiderspenden aus ganz Deutschland verwertet und an jene weitergibt, die sie dringend brauchen. Klar ist für mich: Kommunen und karitative Einrichtungen sollen weiterhin zentrale Akteure bei der Entsorgung von Alttextilien sein, damit sie ihre gesellschaftliche Rolle auch weiter wahrnehmen können.“

Unter die neuen Regelungen sollen Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe fallen. Das Eckpunktepapier definiert zudem Rollen und Aufgaben der Akteure in dem neuen System. So müssen Hersteller zukünftig die finanzielle Verantwortung für Alttextilien übernehmen. Die Sammlung und Verwertung wird über Organisationen für Herstellerverantwortung im Auftrag der Hersteller organisiert. Maßgeblich für das Bundesumweltministerium ist, dass bewährte und effiziente Sammelstrukturen beibehalten werden, die im Wesentlichen durch die Kommunen und die karitativen Akteure vorgehalten werden. Daneben enthält das Eckpunktepapier auch konkrete Zielvorgaben zur Sammlung und Verwertung, die erreicht werden müssen.

Die vorgelegten Eckpunkte dienen der Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie, die im Herbst 2025 veröffentlicht wurde.

Das Bundesumweltministerium nimmt bis zum 24. April 2026 Stellungnahmen zum Eckpunktepapier entgegen. Das Gesetz muss bis zum 17. Juni 2027 in Kraft treten, da dann die EU-rechtlich vorgegebene Umsetzungsfrist abläuft.

Bundesumweltminister Schneider: "Es ist mir sehr wichtig, dass alle betroffenen Akteure frühzeitig beteiligt und eingebunden werden. So können wir die richtigen Weichen stellen, um die Umweltziele zu erreichen und gleichzeitig den Aufbau effizienter und unbürokratischer Strukturen vorzubereiten."

Weitere Maßnahmen für nachhaltige Textilien in Planung

Die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien ist Teil eines Maßnahmenpakets, um mehr Nachhaltigkeit und Kreislaufführung im Textilsektor zu erreichen. Ab dem 19. Juli 2026 gilt durch die Ökodesignverordnung ein EU-weites Vernichtungsverbot für bestimmte unverkaufte Kleidung und Schuhe. Zudem setzt sich das Bundesumweltministerium dafür ein, dass zügig Ökodesign-Regeln für Alltagsbekleidung auf den Weg gebracht werden um zu verhindern, dass Bekleidung von minderer Qualität überhaupt auf den europäischen Markt kommt. Unter der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie sind Dialogprozesse zu Ultra-Fast-Fashion in Arbeit.

27.03.2026 | Pressemitteilung Nr. 030/2026 | Kreislaufwirtschaft

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