Mode und Textilien

Frauen auf einem Laufsteg

Fast Fashion

Bekleidung und Mode sind Ausdruck von Individualität und persönlichem Stil. Das ist keine neue Erkenntnis, Mode war und ist immer auch ein Spiegel ihrer Zeit, auch von gesellschaftlichen und landesspezifischen Umständen.

Ein Haufen mit Textilien und einem T-Shirt mit der Aufschrift "I have nothing to wear". Weitere Informationen siehe Bildunterschrift

Textilien

Grund zur Besorgnis sind globale Praktiken in der Textil- und Modebranche, die unter dem Begriff "Fast Fashion" zusammengefasst werden. Neue Trends und Kollektionen kommen in immer kürzeren Abständen auf den Markt, die Spirale dreht sich immer schneller. Die Tendenz geht mittlerweile zur sogenannten Ultra Fast Fashion, die darauf ausgelegt ist, nur einmal getragen zu werden. Fast Fashion bietet den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine kurzfristige Befriedigung durch extrem günstige Preise, führt aber zu einer exzessiven und nicht nachhaltigen Ressourcenverschwendung. Der rasant ansteigende Anteil an Online-Käufen verstärkt diese Tendenz noch weiter.

Soziale Folgen, globale Umweltauswirkungen

Näherinnen in Südostasien

Fast Fashion hat einen Preis, auch wenn dieser Preis nicht auf dem Preisschild steht. Das Wissen um die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Herstellung von Bekleidung ist nach wie vor gering, und bei der Kaufentscheidung spielen diese Aspekte praktisch keine Rolle. 

Der wahre Preis eines T-Shirts

Ein niedriges Preisschild bedeutet oft hohe Kosten für Umwelt und Menschen in den Produktionsländern

Ökologische und soziale Auswirkungen:

  • Sehr hoher Wasserverbrauch: Besonders der konventionelle Baumwollanbau findet oft in wasserarmen Regionen statt
  • Chemikalien-Einsatz: circa 14 Prozent der weltweiten Insektizide und ca. fünf Prozent des Pestizidmarktes entfallen auf Baumwolle. Ungeklärte Abwasser belasten lokale Gewässer
  • Mikroplastik: chemische Fasern (Polyester, Elastan) setzen jährlich 80 bis zu 400 Tonnen Mikropartikel allein in Deutschland frei
  • Soziale Kosten: Unmenschliche Arbeitsbedingungen für Näherinnen in den Produktionsländern

Verwertungswege unserer Altkleidung:

In Deutschland werden jährlich rund 1,02 Millionen Tonnen Alttextilien gesammelt (über 15 kg pro Einwohner). Was passiert mit unserer Altkleidung?

Verwertungsweg

Anteil

Beschreibung

Wiederverwendung

62%

Als Gebrauchttextilien weitergenutzt (Second-Hand)

Recycling

26%

Stoffliche Verwertung (z.B Putzlappen, Dämmstoffe)

Energetische Verwertung

8%

Nutzung als Ersatzbrennstoff

Beseitigung

4%

Entsorgung als Abfall

Wie kann ich Fast Fashion vermeiden?

In Deutschland wird nachhaltig erzeugte Kleidung angeboten, die gleichzeitig modisch ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Fast Fashion zu vermeiden. Hier sind einige Tipps für den umweltverträglichen Kauf und die umweltverträgliche Nutzung von Kleidung:

  • Achten Sie beim Kaufen von Textilien auf Siegel, die Umwelt- und Sozialstandards garantieren.
  • Kaufen Sie Baumwolltextilien in Bio-Qualität ("organic cotton").
  • Kaufen Sie Kleidung aus Secondhand oder tauschen Sie Kleider.
  • Mieten Sie Kleidungsstücke für einmalige Anlässe wie Hochzeiten, Partys und andere Feierlichkeiten.
  • Tragen Sie Ihre Kleidung möglichst lange.
  • Lassen Sie Ihre Kleidung bei Abnutzung oder Defekten von Schneidereien oder Schustereien reparieren.
  • Geben Sie nicht genutzte Kleidung weiter oder entsorgen Sie diese richtig.
  • Hinterfragen Sie Modetrends und seien Sie kritisch gegenüber Fast-Fashion.

Diese praktischen Hinweise stammen aus dem Einkaufsratgeber des Umweltbundesamtes.

Nein zur Wegwerfgesellschaft – Ja zu qualitativ hochwertiger und langlebiger Kleidung. 40 Prozent der gekauften Kleidung wird nie oder nur selten getragen.*in Deutschland. Weitere Informationen siehe Bildunterschrift

Nein zur Wegwerfgesellschaft – Ja zu qualitativ hochwertiger und langlebiger Kleidung. 40 Prozent der gekauften Kleidung wird nie oder nur selten getragen.

Was macht das Bundesumweltministerium?

Das Bundesumweltministerium stärkt die Entwicklung und Produktion von nachhaltiger Mode. Dazu gehören unter anderem die Förderung von Reparaturinitiativen, der Blaue Engel für Textilien oder die Obhutspflicht für Produkte. Zudem setzt sich das Bundesumweltministerium für eine nachhaltige Sammlung und Verwertung von Alttextilien ein. Dabei steht gemäß Abfallhierarchie die Vorbereitung zur Wiederverwendung (Förderung von second-hand Textilien) im Vordergrund.

Internationale Zusammenarbeit und EU-Regulierung:

Da Bekleidung für einen globalen Markt produziert wird, ist eine isolierte nationale Gesetzgebung kaum wirksam, weshalb Regelungen auf EU-Ebene für den gesamten EU-Binnenmarkt am sinnvollsten sind.

  • Marktmacht der EU: Nur der EU-Binnenmarkt verfügt über die notwendige Marktmacht, um verbindliche ökologische Standards gegenüber globalen Produzenten durchzusetzen.
  • EU-Textilstrategie: Das BMUKN begrüßt daher ausdrücklich die EU-Textilstrategie der Europäischen Kommission vom 30. März 2022. Sie bildet den Rahmen für Regelungen, die auf die negativen Auswirkungen des globalen Textilmarktes reagieren und langlebige, reparierbare und recycelbare Textilien in Europa stärken sollen.

Innerhalb der Bundesregierung sind das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam federführend zuständig.

Unter der neuen Ökodesign-Verordnung EU 2024/1781, welche am 18. Juli 2024 in Kraft trat, werden zukünftig alle Produktgruppen mit Ausnahme von Lebensmitteln reguliert werden können. Textilien gehören zu den ersten Produkten, für die Ökodesign-Anforderungen festgelegt werden sollen. Für Textilien, die im europäischen Binnenmarkt vertrieben werden, sollen zukünftig verbindliche Anforderungen an das ökologische Design gelten. Die Designphase bestimmt bis zu 80 Prozent der Umweltauswirkungen eines Produkts über den gesamten Lebenszyklus.

Wie schon bei der Ökodesign-Richtlinie werden die untersten Qualitätsstufen sukzessive nicht mehr im Binnenmarkt vertrieben werden dürfen. Textilprodukte, die von minderer Qualität sind, wollen wir in Zukunft nicht mehr auf dem europäischen Binnenmarkt zulassen.

Von besonderer Bedeutung ist die Regulierung von Chemikalien in Bekleidung. Nur, wenn diese „safe by design“ sind, kann ein Faser-zu-Faser-Recycling durchgeführt werden: Ein solches Recycling setzt die Abkehr vom linearen Geschäftsmodell der globalen Textilindustrie voraus.

Die EU- Kommission nennt in diesem Zusammenhang folgende Aspekte:

  • Haltbarkeit,
  • Reparierbarkeit,
  • Wiederverwendbarkeit,
  • Faser-zu-Faser-Rezyklierbarkeit,
  • Freisetzung von Mikroplastik
  • sowie gegebenenfalls der verpflichtende Einsatz von Rezyklatfasern.

Für diese Aspekte plant die Europäische Kommission Anforderungen festzulegen.

Gegen die Vernichtung gebrauchsfähiger Waren

Wir wollen die Vernichtung von gebrauchsfähigen, neuwertigen Waren verhindern – gerade auch in der Textilbranche. Deshalb haben wir zunächst national eine Obhutspflicht für die Handelsunternehmen und die gesamte Logistikkette einer Ware eingeführt, die aber mittlerweile durch die Regelungen der am 18. Juli 2024 in Kraft getretenen Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 abgelöst worden ist.

Neuwertige und gebrauchsfähige Ware darf nicht einfach aus wirtschaftlichen Gründen weggeworfen werden. Dafür muss auch die Produktion von vornherein stärker an der Nachfrage ausgerichtet werden, so dass in der Textil- und Modebranche nicht mehr derart über dem eigentlichen Bedarf produziert wird.

Das neue Vernichtungsverbot (EU-Ökodesign-Verordnung)

Seit dem 18. Juli 2024 gilt die neue EU-Ökodesign-Verordnung (2024/1781). Sie markiert das Ende der Wegwerfmentalität im Handel:

  • Vernichtungsverbot: Ab dem 19. Juli 2026 ist es großen Unternehmen untersagt, unverkaufter Kleidung, Kopfbedeckungen und Schuhe zu vernichten.
  • Transparenzpflicht: Unternehmen müssen offenlegen, wie viele unverkaufte Produkte sie entsorgen und warum dies geschieht.
  • Rechenschaft: Händler müssen nachweisen, welche Mengen sie der Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt haben.
  • Ausnahmen: Für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten Sonderregelungen, um bürokratische Überlastungen zu vermeiden.

Unser Ziel: Die Produktion muss sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Wir wollen eine Textilbranche, die "safe by design" produziert und Überkapazitäten vermeidet

Für Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen gelten Ausnahmen beziehungsweise Einschränkungen vom Vernichtungsverbot und den Offenlegungspflichten. Für das Vernichtungsverbot soll es zudem bestimmte Ausnahmegründe geben.

Strategien und Bündnisse für den Wandel

Um die Textilwende zu schaffen, arbeitet das BMUKN eng mit den anderen Ministerien und der Wirtschaft zusammen.

  • 01 Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS):

Die Bundesregierung hat im Jahr 2024 die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) verabschiedet, um den Übergang von einer Linear- zu einer umfassenden Kreislaufwirtschaft konsequent umzusetzen. Seitdem bündelt Sie alle Ziele und Maßnahmen, um Stoffkreisläufe-vom Produktdesign über die Nutzung bis hin zum Recycling -effizient zu schließen. Die Strategie zielt darauf ab, Abfälle durch kluge Gestaltung und längere Lebenszyklen gar nicht erst entstehen zu lassen und Rohstoffe wie Textilien dauerhaft im Kreislauf zu halten. NKWS Ziele:

  • Bis 2045: 20 Prozent weniger Abfall pro Kopf im Vergleich zu 2020

Maßnahmen:

  • Zirkuläres Design: Produktdesign neu ausrichten und Industrieprozesse zirkular denken
  • Recht auf Reparatur: Umsetzung des europäischen "Recht auf Reparatur" und die Förderung von Reparaturinitiativen in Deutschland.
  • Digitale Produktpass: soll künftig auf für Textilien EU-weit eingeführt werden und Auskunft über Materialien und Reparaturmöglichkeiten geben.
  • Transparenz gegen Greenwashing: gegen irreführende Werbeversprechen einsetzen und verlässliche Umweltzeichen fördern

Maßnahmen

Getrennterfassung von Alttextilien

Jede Art von Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von Alttextilien erfordert eine getrennte Sammlung. Zur seit dem 1. Januar 2025 geltenden Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu getrennten Sammlung von Textilien siehe die FAQs.

Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, eine erweiterte Herstellerverantwortung im Textilbereich einzuführen. Zudem wurde auf europäischer Ebene mit der am 16. Oktober 2025 in Kraft getretenen Änderungsrichtlinie zur Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2025/1892 erstmals eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien verbindlich vorgegeben. Mit einem Textilgesetz sollen diese Vorgaben bis zum 17. Juni 2027 national umgesetzt werden.

Stand: 26.04.2026

Wege zum Dialog

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