Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat heute zwei Verfahren, mit denen die Einstellung des Endlagerbetriebes verlangt wird, an die Vorinstanz - das Oberverwaltungsgericht Magdeburg -      zur weiteren Verhandlung zurückverwiesen. Das Bundesverwaltungsgericht ist im Gegensatz zur vorherigen Instanz der Auffassung, daß die als Planfeststellungsbeschluß      fortgeltende Dauerbetriebsgenehmigung von 1986 für den Endlagerbetrieb vom Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt grundsätzlich widerrufbar ist. Über Sicherheitsfragen hat      das Gericht damit nicht verhandelt.
     
     Der Bund hatte die Auffassung vertreten, er sei als Hoheitsträger verpflichtet, das Endlager nach Recht und Gesetz sicher zu betreiben und bei Gefahrenlagen zu reagieren. Daher sei direkt      gegenüber dem Bund als Betreiber zu klagen statt erst gegen das Land vorzugehen.
     
     Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: " Das Bundesverwaltungsgericht hat heute nicht über die Sicherheit des Endlagerbetriebs, sondern über eine formale Rechtsfrage      entschieden. Damit herrscht Rechtsklarheit über den Verfahrensweg. Die Entscheidung ändert nichts an der Tatsache, daß das Endlager Morsleben sicher betrieben wurde und sicher      betrieben wird. Ich werde wie bisher den Endlagerbetrieb auch in Zukunft laufend überwachen, so daß jegliche Gefahrenlagen für Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden      können. Widerrufsgründe bestehen deshalb nicht. Ich bin sicher, daß die weiteren gerichtlichen Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg dies bestätigen      werden."        
Bundesverwaltungsgericht entscheidet zu Endlager Morsleben
21.05.1997
        
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        21.05.1997
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            Pressemitteilung
            39/97 S
        
        | Endlagerprojekte