Praktikum im Bundesumweltministerium (BMUKN)

Bewerbung ab 1. Januar 2026 wieder möglich

| Berlin/Bonn

Dienstsitz
Berlin/Bonn

Aufgrund bereits ausgelasteter Kapazitäten können Bewerbungen für einen Praktikumsplatz erst wieder ab dem 1. Januar 2026 eingereicht werden.

Das Bundesministerium für Umwelt- und Klimaschutz bietet Studierenden Pflichtpraktikumsplätze in Bonn oder Berlin an. Für ein Praktikum wird eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung von 450,00 Euro brutto monatlich gezahlt. Die Betreuung von Schüler-Praktika wird im BMUKN nicht angeboten.

Anforderungen

Das Praktikum

  • ist nach der Studien-/Prüfungsordnung für den Studiengang verpflichtend vorgeschrieben (sogenanntes Pflichtpraktikum)?

Du studierst

  • an einer Hochschule, Fachhochschule oder Universität?
  • in einem Bachelor-, Aufbau- oder Masterstudiengang?

Du bist

  • selbstständiges und zuverlässiges Arbeiten gewohnt?
  • engagiert, belastbar, kooperativ und teamfähig?
  • in der englischen Sprache in Wort und Schrift bewandert?

Du verfügst

  • über gute IT-Kenntnisse (Outlook/Word/Excel)?
  • über Grundkenntnisse in der Umweltpolitik/Umweltrecht und Interesse an der Themenvielfalt des BMUKN?

Wenn Du diese Fragen mit Ja beantworten konntest, bewirb Dich doch bei uns.

Bewerbung

Sende uns bitte möglichst vier Monate vorher folgende vollständige Bewerbungsunterlagen per E-Mail zu:

  • Bewerbungsschreiben unter Angabe des konkreten Zeitraums und Alternative
  • Bewerbungsbogen
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Nachweises über die Hochschul- oder Fachhochschulreife
  • Nachweis, dass das Praktikum nach der Studien-/Prüfungsordnung verpflichtend vorgeschrieben ist (Auszug aus der Studienordnung)
  • Gültige Immatrikulationsbescheinigung

Wichtige Hinweise

Informationen zu den Fachabteilungen und den Dienstsitzen Bonn und Berlin kannst Du aus dem Organigramm des BMUKN entnehmen.

Insofern Deine Universität, Fach-/ Hochschule formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt (beispielsweise zu konkreten Praktikumsinhalten oder an die Qualifikation der Betreuerinnen und Betreuer des Praktikums), gebe dies bitte in Deiner Bewerbung an. Das BMUKN übernimmt nicht die Verantwortung für die Erfüllung von Ausbildungsanforderungen in den einzelnen Prüfungs- oder Studienordnungen.

In Ausnahmefällen ist ein Praktikum nach vorheriger Absprache mit der Betreuerin / dem Betreuer auch im Rahmen des mobilen Arbeitens möglich.

Bei unvollständigen Bewerbungsunterlagen ist wegen der Vielzahl der Nachfragen keine Bearbeitung möglich.

https://www.bundesumweltministerium.de/ST1938

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.