Europäische Bodenschutzpolitik

Blaue Fahnen mit gelben Sternen weht im Wind

Nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf europäischer Ebene wächst das Bewusstsein um die Bedeutung des Bodens. Die Europäische Kommission hat am 17. November 2021 die EU-Bodenstrategie für 2030 vorgelegt. Deren Vision ist es, dass sich bis 2050 alle Bodenökosysteme in der EU in einem gesunden Zustand befinden und somit widerstandsfähiger sind. Als gesund bezeichnet die Kommission Böden, die sich in einem guten chemischen, biologischen und physikalischen Zustand befinden und dauerhaft möglichst viele Ökosystemdienstleistungen beziehungsweise Bodenfunktionen erfüllen.

Die Bodenstrategie für 2030 bezeichnet den Boden als Schlüssellösung für die großen Herausforderungen unserer Zeit:

  • für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel,
  • für die Kreislaufwirtschaft (Wiederverwendung von Bodenmaterial, Begrenzung des Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelung, Nährstoff- und Kohlenstoffkreislauf),
  • für die Bodenbiodiversität und damit für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen,
  • für gesunde Wasserressourcen.

Folgenden Schlüsselaktionen zur Vermeidung von Boden- und Landdegradation und zur Wiederherstellung gesunder Böden misst die Kommission besondere Bedeutung zu:

  • nachhaltige Bodenbewirtschaftung zur neuen Norm machen,
  • Verhinderung der Wüstenbildung,
  • Vermeidung von Bodenverschmutzung sowie
  • geschädigte Böden wiederherstellen und schadstoffbelastete Flächen sanieren.

Darüber hinaus sollen digitale Methoden zur Erfassung und Überwachung des Bodenzustands besser genutzt und Wissenslücken geschlossen werden. Die Transformation zu gesunden Böden wird durch die Mobilisierung von Finanzierungsmöglichkeiten und Bewusstseinsbildung unterstützt.

Als legislativen Kern der Strategie hat die Kommission im Juli 2023 die Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz (Directive on Soil Monitoring and Resilience; kurz: Soil Monitoring Law) auf den Weg gebracht.

EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz

Erstmals wurde auf europäischer Ebene eine eigene Regelung für den Bodenschutz beschlossen. Nachdem der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament den im Trilogverfahren geeinten Text bestätigt haben, ist die Richtlinie beschlossen und tritt drei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen der Richtlinie innerhalb von drei Jahren umsetzen.

Die EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz greift die oben dargestellten Ziele zum Schutz der Böden wie folgt auf:

  • Aufbau eines kohärenten Bodenmonitorings in Europa,
  • kontinuierliche Verbesserung der Bodengesundheit mit der unverbindlichen Zielvorstellung, bis 2050 gesunde Böden in Europa zu erreichen und
  • Verringerung der Kontamination von Böden derart, dass keine unannehmbaren Risiken für Mensch und Umwelt mehr zu erwarten sind.

Die Bundesregierung lehnt im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode das EU-Bodengesetz ab. In den Gremien des Europäischen Rates hat Deutschland den Koalitionsvertrag umgesetzt und gegen die Richtlinie gestimmt. Ungeachtet dessen wird die Bundesregierung die Richtlinie bei Inkrafttreten umsetzen müssen.

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.