Das Verfahren zur Auswahl von Bürgerinnen und Bürger als Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums

Nationales Begleitgremium

Auf Basis des Standortauswahlgesetzes (StandAG) wurde ein Nationales Begleitgremium (NBG) eingerichtet, welches das Standortauswahlverfahren vermittelnd und unabhängig begleitet. Das Nationale Begleitgremium setzt sich aus zwölf anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie sechs Bürgerinnen und Bürgern zusammen. Die sechs Bürgerinnen und Bürger sind nach dem StandAG von der Bundesumweltministerin bzw. dem Bundesumweltminister zu ernennen, davon zwei Vertreterinnen/Vertreter der jungen Generation. Die Nominierung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt in einem dafür geeigneten Verfahren der Bürgerbeteiligung (Auswahlverfahren).

Das Auswahlverfahren der Bürgerbeteiligung zur Bildung eines Wahlgremiums findet alle drei Jahre statt und wird seit 2025 vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit durchgeführt.

Überblick der bisherigen Auswahlverfahren

VeranstaltungDatumOrt
Zufallsauswahl von Bürgerinnen und Bürgern (Auswahlverfahren I)Mai 2016 
Bürgerforum IOktober 2016Verschiedene Regionen in Deutschland
1. Treffen Wahlgremium (Auswahlverfahren I)November 2016Berlin
2. Treffen Wahlgremium (Auswahlverfahren I)Mai 2018Fulda
Zufallsauswahl von Bürgerinnen und Bürgern Auswahlverfahren IISeptember 2019 
Bürgerforum IISeptember bis November 2019Berlin
1. Treffen Wahlgremium (Auswahlverfahren II)November 2019Köln
2. Treffen Wahlgremium (Auswahlverfahren II)Mai 2021Online Veranstaltung
Zufallsauswahl von Bürgerinnen und Bürgern Auswahlverfahren IIIJanuar 2023 
Bürgerforum IIIFebruar 2023Berlin
1. Treffen Wahlgremium (Auswahlverfahren III)März 2023Fulda
Außerordentliches Treffen Wahlgremium (Nachbesetzung)Januar 2024Online Veranstaltung
2. Treffen Wahlgremium (Auswahlverfahren III)September 2024Erfurt
Stand: 02.02.2026

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