Dürfen Flugkraftstoffanbieter nachhaltige Flugkraftstoffe (Sustainable Aviation Fuel, SAF) aus Kat 3-Material zwar auf die Ziele der Verordnung (EU) 2023/2405 anrechnen, nicht aber auf die THG-Quote?

FAQ

Biokraftstoffe aus tierischen Abfällen der Kategorie 3 sind weiterhin von der Anrechnung auf die THG-Quote ausgeschlossen. Die THG-Quote dient der Umsetzung der RED III. Es ist richtig, dass Kat-3-Biokraftstoffe auf die Ziele der unmittelbar geltenden ReFuelEU Aviation anrechenbar sind. Zu beachten ist, dass reine Kerosinanbieter von der THG-Quote ausgenommen sind.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2386

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