Ergeben sich konkrete Verpflichtungen aus der W-VO für private Flächeneigentümerinnen und -eigentümer und Nutzende?
FAQDie Verpflichtungen der W-VO sind an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gerichtet. Sie gelten damit nicht unmittelbar für private Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer. Die Mitgliedstaaten haben die Wahl, mit welchen Maßnahmen sie die Einhaltung der Verpflichtungen und die Zielerreichung der W-VO sicherstellen möchten und auf welche Weise Private dabei in die Zielerreichung miteingebunden werden, etwa durch die Schaffung staatlicher Anreizsysteme.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Grundsätzliches und Waldökosysteme – Aktuell
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