Gilt die Verordnung auch für den Nachbarn, der zum Beispiel sein Fernsehgerät in den Garten stellt?

FAQ

Nein, die Verordnung erfasst nur öffentliche Veranstaltungen. Für private Veranstaltungen gelten die Immissionsschutzvorschriften der Länder unverändert.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
"Public-Viewing-Verordnung"

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2121

Wege zum Dialog

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