Hat der Einführer Pflichten nach der EU-ProdSVO?

FAQ

Den Einführer treffen folgende Pflichten:

  1. Einfuhr sicherer Produkte: Einführer müssen sicherstellen, dass die eingeführten Produkte den Sicherheitsanforderungen der allgemeinen Produktsicherheitsverordnung entsprechen
  2. Bereitstellungsverbot: Vermutet der Händler, dass das Produkt nicht konform ist, darf er das Produkt nicht auf dem Markt bereitstellen
  3. Überprüfung: Einführer stellt sicher, dass die Hersteller ihrer Pflicht zur Risikoanalyse, der Erstellung technischer Unterlagen  sowie ihren Identifizierungs- und Kennzeichnungspflichten nachkommen 
  4. Unterrichtungspflichten: (a) Einführer informieren den Hersteller, wenn das Produkt nicht konform und zudem auch gefährlich ist  (b) Einführer informieren die Verbraucherinnen und Verbraucher (c) Einführer stellt sicher, dass Marktüberwachungsbehörden  über das Safety-Business-Gateway über gefährliches Produkt informiert werden (d) Einführer müssen Unfälle im Zusammenhang mit dem Produkt dem Hersteller melden
  5. Kennzeichnungspflicht 
  6. Konformität: Durch die Lagerung und den Transport darf die Sicherheit des Produktes nicht beeinträchtigt werden. Ebenso müssen Identifizierung- und Kennzeichnungsmerkmale erhalten bleiben
  7. Technische Unterlagen: Der Einführer bewahrt eine Kopie der durch den Hersteller zu erstellenden technischen Unterlagen für zehn Jahre auf
  8. Zentrale Anlaufstelle: Der Einführer prüft, ob der Hersteller den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine zentrale Anlaufstelle für Hinweise und Beschwerden zur Sicherheit von Produkten zur Verfügung gestellt hat. Bietet der Hersteller eine solche nicht an, sind sie durch den Einführer einzurichten.
  9. Prüfpflichten: Einführer prüfen eingegangen Beschwerden sowie Informationen über Unfälle. Sie nehmen die erforderlichen Korrekturmaßnahmen bis hin zum Rückruf vor. Über Maßnahmen hält der Einführer weitere Akteure in der Lieferkette auf dem Laufenden.

Was sind Verbraucherprodukte? 

Marktüberwachungsbehörden 

Produktrückruf 

Safety-Business-Gateway 

Hersteller 

Technische Unterlagen 

Was umfasst die Kennzeichnungspflicht? 

Unfälle 

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2296

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