Kann der Schutzstatus des Wolfs nicht einfach gesenkt werden?
FAQAuf europäischer Ebene wurde kürzlich beschlossen, den Schutzstatus des Wolfes in der FFH-RL von "streng geschützt" auf "geschützt" zu reduzieren. Die Anpassung im europäischen Recht ist die Folge aus der Änderung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention (auch "Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume") und Voraussetzung für mögliche nationale Rechtsanpassungen.
Damit der reduzierte Schutzstatus des Wolfs auch in Deutschland wirksam werden kann, bedarf es Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und gegebenenfalls im Bundesjagdgesetz. Entsprechend dem Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode prüft die Bundesregierung derzeit die Ausgestaltung der nationalen Regelungen. Bis zur Umsetzung dieser Regelungen können die Schnellabschlussregelung und die anderen Entnahmemöglichkeiten, die auch nach geltendem Recht möglich sind, weiter angewandt werden.
Auch künftig bleibt der Wolf eine geschützte Tierart, die wertvoll für unsere Ökosysteme ist. Künftig soll es aber leichter möglich sein, problematische Wölfe abzuschießen, da sich künftige Maßnahmen dann nicht mehr am strengen Maßstab des Artikels 12 FFH-RL messen lassen, sondern den etwas weniger strengen Voraussetzungen von Artikel 14 FFH-RL beziehungsweise der Rechtsprechung des EuGH hierzu genügen müssen.
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Wolf
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