Der Wolf in Deutschland

Ein Wolf in einem Laubwald.

Faktisch galt der Wolf seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland nach jahrhundertelanger Verfolgung als ausgerottet. Seit Anfang des 21. Jahrhunderts hat die Wiederausbreitung des Wolfes in Europa und damit auch in Deutschland an Dynamik gewonnen.

Vor dem Hintergrund des weltweiten wie auch des deutschlandweiten Verlustes an Artenvielfalt ist dies zunächst eine positive Entwicklung und zeigt, dass Schutzbemühungen auf nationaler und internationaler Ebene wirken. Die Rückkehr des Wolfs ist jedoch auch ein Thema, das in Öffentlichkeit und Politik emotional diskutiert wird. Mit der Ausbreitung des Wolfes steigt auch das Konfliktpotential zwischen Mensch und Wolf.

Um die Wiederausbreitung des Wolfs und damit einhergehende Konflikte, wie zum Beispiel mit der Weidetierhaltung, fachgerecht zu begleiten, wurde im Februar 2016 mit Mitteln des BMUKN die "Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf" (DBBW) eingerichtet. Sie berät die Bundesländer, entwickelt Konzepte und begleitet die fortlaufende Fortschreibung von Empfehlungen zur Prävention und zum Umgang mit auffälligen Wölfen. Die DBBW stellt auf ihrer Webseite aktuelle Ergebnisse aus dem Monitoring des deutschen Wolfsvorkommens sowie umfangreiche Informationen zum Management von Wölfen in Deutschland bereit, darunter die nationale Statistik zu Übergriffen auf Nutztiere, sowie allgemeine Hintergrundinformationen zur Tierart Wolf.

Anzahl der Wölfe

Die Anzahl der Wölfe in Deutschland wird über ein Wolfsmonitoring ermittelt, das auf Länderebene nach mit dem Bund und den Ländern abgestimmten Vorgaben durchgeführt wird. Erhoben werden die Daten jeweils für das sogenannte Wolfsjahr, das den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres abdeckt.

Für die fachliche Bewertung der Wolfspopulation und ihrer Entwicklung in Deutschland sind vor allem die erwachsenen, fortpflanzungsfähigen Individuen in den Wolfsterritorien maßgeblich. Daher konzentrieren sich die Bundesländer im Rahmen ihres Wolfsmonitorings auf die Erhebung der Anzahl der Wolfsfamilien (Rudel) und Wolfpaare. Dabei können auch zusätzliche Informationen erfasst werden, unter anderem Daten zu den in den Territorien nachgewiesenen Individuen.

Die Daten aus den Ländern werden von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) zusammengeführt und mit den Expertinnen und Experten der Länder bewertet.

Wolfsmanagement

Angesichts der Herausforderungen, die mit der Ausbreitung des Wolfes verbunden sind und die breit in Gesellschaft und Medien diskutiert werden,  sind die Regelungen zum Umgang mit dem Wolf im Bundesnaturschutzgesetz zum 13. März 2020 ergänzt und präzisiert worden. Verantwortlich für die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes sind die Bundesländer. Das Bundesumweltministerium unterstützt die Bundesländer dabei mit Projekten und koordinierenden Aktivitäten, wie zum Beispiel über die DBBW.

Um Konflikte, die mit der Wiederausbreitung des Wolfes einhergehen, zu reduzieren, haben viele Bundesländer die Grundlagen für ein Wolfsmanagement sowie für die Förderung von Präventionsmaßnahmen und den Schadensausgleich beim Herdenschutz geschaffen und in Managementplänen zusammengefasst.

Wenn ein Wolf trotz zumutbarer Schutzmaßnahmen Nutztiere reißt, kann er schon jetzt nach geltender Rechtslage abgeschossen werden. Der von der Umweltministerkonferenz (UMK) beschlossene "Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach Paragrafen 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen" soll die rechtssichere Anwendung der Paragrafen 45, 45a BNatSchG durch die Länder unterstützen. Der Leitfaden behandelt insbesondere die Verfahrensschritte zur rechtssicheren Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen und stellt die notwendigen Schritte zur Durchführung einer Entnahme von Wolfsindividuen dar. Der Fokus liegt dabei auf der Entnahme von Wölfen aufgrund von Nutztierrissen.

Der Praxisleitfaden umfasst seit 2024 auch ein Verfahren für "Schnellabschüsse", nach dem in Gebieten mit erhöhtem Rissvorkommen Abschussgenehmigungen schneller erteilt werden können. Demnach sind in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren durch einen Wolf eine Abschussgenehmigung möglich. Diese soll zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1000 Metern um die betroffene Weide im betroffenen Gebiet zulassen. Eine genetische Individualisierung des schadensstiftenden Wolfs vor der Abschussgenehmigung kann entfallen. Die zuständige Behörde entscheidet auf Basis aller Indizien und Fachkenntnisse über die Eindeutigkeit eines Wolfs als Verursacher der Risse.

Informationen zur Weidetierhaltung

Schafherde

Die Weidetierhaltung leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Landschaftspflege und zum Naturschutz. Daher muss die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung das Ziel sein.

Der zentrale Ansatzpunkt für die Reduzierung von Konflikten zwischen Wolf und Weidetierhaltung ist die Prävention von Schäden durch die konsequente und flächendeckende Etablierung eines ausreichenden Herdenschutzes und – soweit dennoch Schadensfälle auftreten – deren schnelle Kompensation.

Der Bund stellt die durch Wölfe verursachten Schäden transparent dar. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) trägt die Informationen zu durch Wölfe verursachten Schäden zusammen und veröffentlicht diese. Die vom Wolf betroffenen Länder beraten die Tierhalter im Umgang mit dem Wolf, sind bei Investitionen für Schutzeinrichtungen wie Zäune und andere Abwehrmaßnahmen behilflich und können Schäden durch Wolfsrisse mit bis zu 100 Prozent der Kosten ersetzen.

FAQ Wolf

FAQs

https://www.bundesumweltministerium.de/WS4811
Stand: 22.05.2025

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