Nach Bewertungen der Weltnaturschutzunion (IUCN) gelten derzeit 44.000 Arten weltweit als vom Aussterben bedroht. Schätzungen zufolge liegt die Zahl der bedrohten Arten sogar bei einer Million. Erfahren Sie, durch welche Maßnahmen und Verhaltensweisen der Artenschwund gestoppt und die Vielfalt an Pflanzen und Tieren und deren Lebensräume bewahrt werden können.
Der Schutz von Weidetieren vor Wölfen wird verbessert: Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) und das Bundesumweltministerium (BMUKN) haben sich auf ein umfassendes Paket dazu geeinigt.
Die Europäische Kommission hat neue Fischereimanagementmaßnahmen zum Schutz bedrohter Arten und Lebensräume in den Schutzgebieten der deutschen und niederländischen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee erlassen.
Das Nationale Naturerbe feierte sein 20-jähriges Bestehen und blickte dabei auf zwei Jahrzehnte erfolgreicher Arbeit im bundesweiten Naturschutz zurück. Höhepunkt der Veranstaltung war die Übergabe des "NaturERBES".
Das Bundesumweltministerium hat seine Umstrukturierung auf Grundlage des Organisationserlasses des Bundeskanzlers nach der Regierungsneubildung mit dem heutigen Tag weitgehend abgeschlossen.
Der Wolf gilt in der kontinentalen Region Deutschlands nun als im günstigen Erhaltungszustand. Das stärkt den Schutz und erleichtert zugleich das Management vor Ort.
Tropenwälder sind der Lebensraum für mehr als zwei Drittel aller bekannten Tier- und Pflanzenarten weltweit, produzieren einen wesentlichen Anteil des weltweiten Sauerstoffs und speichern große Mengen Kohlenstoff.
Bundesumweltminister Carsten Schneider hat heute der Stadt Köln einen Förderbescheid für klimaangepasstes Waldmanagement übergeben. Insgesamt beträgt die Förderung in den kommenden zehn Jahren bis zu 2,5 Millionen Euro.
Auf der neuen Online-Plattform von BMUKN und BfN können Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände ihre Ideen und Hinweise zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur einbringen – bis zum 3. Oktober 2025.
Der Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen zur Stärkung der geschützten Meeresgebiete in der deutschen AWZ, indem er schädliche Nutzungen infolge der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen reduziert.