Der Wolf in Deutschland
Faktisch galt der Wolf seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland nach jahrhundertelanger Verfolgung als ausgerottet. Seit Anfang des 21. Jahrhunderts hat die Wiederausbreitung des Wolfes in Europa und damit auch in Deutschland an Dynamik gewonnen.
Vor dem Hintergrund des weltweiten wie auch des deutschlandweiten Verlustes an Artenvielfalt ist dies zunächst eine positive Entwicklung und zeigt, dass Schutzbemühungen auf nationaler und internationaler Ebene wirken. Die Rückkehr des Wolfs ist jedoch auch ein Thema, das in Öffentlichkeit und Politik emotional diskutiert wird.
Um die Wiederausbreitung des Wolfs und damit einhergehende Konflikte, wie zum Beispiel mit der Weidetierhaltung, fachgerecht zu begleiten, wurde im Februar 2016 mit Mitteln des BMUKN die "Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf" (DBBW) eingerichtet. Sie berät die Bundesländer, entwickelt Konzepte und begleitet die fortlaufende Fortschreibung von Empfehlungen zur Prävention und zum Umgang mit auffälligen Wölfen. Die DBBW stellt auf ihrer Webseite aktuelle Ergebnisse aus dem Monitoring des deutschen Wolfsvorkommens sowie umfangreiche Informationen zum Management von Wölfen in Deutschland bereit, darunter die nationale Statistik zu Übergriffen auf Nutztiere, sowie allgemeine Hintergrundinformationen zur Tierart Wolf.
Anzahl der Wölfe

Die Anzahl der Wölfe in Deutschland wird über ein Wolfsmonitoring ermittelt, das auf Länderebene nach Vorgaben durchgeführt wird, die zwischen Bund und Ländern abgestimmt sind. Erhoben werden die Daten jeweils für das sogenannte Wolfsjahr, das den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres abdeckt.
Für die fachliche Bewertung der Wolfspopulation und ihrer Entwicklung in Deutschland sind vor allem die erwachsenen, fortpflanzungsfähigen Individuen in den Wolfsterritorien maßgeblich. Daher konzentrieren sich die Bundesländer im Rahmen ihres Wolfsmonitorings auf die Erhebung der Anzahl der Wolfsfamilien (Rudel) und Wolfpaare. Dabei können auch zusätzliche Informationen erfasst werden, unter anderem Daten zu den in den Territorien nachgewiesenen Individuen.
Die Daten aus den Ländern werden von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) zusammengeführt und mit den Expertinnen und Experten der Länder bewertet.
Wolfsmanagement

In Deutschland sind die Bundesländer für das Wolfsmanagement verantwortlich. Das Bundesumweltministerium unterstützt die Bundesländer dabei mit Projekten und koordinierenden Aktivitäten, wie zum Beispiel über die DBBW.
Um Konflikte, die mit der Wiederausbreitung des Wolfes einhergehen, zu reduzieren, haben viele Bundesländer die Grundlagen für ein Wolfsmanagement sowie für die Förderung von Präventionsmaßnahmen und den Schadensausgleich beim Herdenschutz geschaffen und in Managementplänen zusammengefasst.
Im Juni 2025 wurde der Schutzstatus des Wolfs in der europäischen FFH-Richtlinie abgesenkt, was Änderungen auch im nationalen Recht ermöglicht. Maßgebend für künftige nationale Regelungen zum Wolf ist der Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode, der Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und Bundesjagdgesetz vorsieht. Das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium arbeiten gemeinsam an der Umsetzung.
Bis zur Umsetzung dieser Regelungen können die Schnellabschlussregelung und die anderen Entnahmemöglichkeiten, die nach geltendem Recht möglich sind, weiter angewandt werden:
Wenn ein Wolf trotz zumutbarer Schutzmaßnahmen Nutztiere reißt, kann er nach geltender Rechtslage abgeschossen werden. Der von der Umweltministerkonferenz (UMK) beschlossene "Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach Paragrafen 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen" soll die rechtssichere Anwendung der Paragrafen 45, 45a BNatSchG durch die Länder unterstützen. Der Leitfaden behandelt insbesondere die Verfahrensschritte zur rechtssicheren Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen und stellt die notwendigen Schritte zur Durchführung einer Entnahme von Wolfsindividuen dar. Der Fokus liegt dabei auf der Entnahme von Wölfen aufgrund von Nutztierrissen.
Der Praxisleitfaden umfasst seit 2024 auch ein Verfahren für "Schnellabschüsse", nach dem in Gebieten mit erhöhtem Rissvorkommen Abschussgenehmigungen schneller erteilt werden können. Demnach sind in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren durch einen Wolf eine Abschussgenehmigung möglich. Diese soll zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1000 Metern um die betroffene Weide im betroffenen Gebiet zulassen. Eine genetische Individualisierung des schadensstiftenden Wolfs vor der Abschussgenehmigung kann entfallen. Die zuständige Behörde entscheidet auf Basis aller Indizien und Fachkenntnisse über die Eindeutigkeit eines Wolfs als Verursacher der Risse.
Informationen zur Weidetierhaltung

Die Weidetierhaltung leistet einen unverzichtbaren und wertvollen Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft, der Artenvielfalt und für den Naturschutz. Daher muss die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung das Ziel sein.
Der zentrale Ansatzpunkt für die Reduzierung von Konflikten zwischen Wolf und Weidetierhaltung ist die Prävention von Schäden durch die konsequente und flächendeckende Etablierung eines ausreichenden Herdenschutzes und – soweit dennoch Schadensfälle auftreten – deren schnelle Kompensation.
Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) trägt Informationen zu durch Wölfe verursachte Schäden zusammen und veröffentlicht diese. Die vom Wolf betroffenen Länder beraten die Tierhalter im Umgang mit dem Wolf, sind bei Investitionen für Schutzeinrichtungen wie Zäune und andere Abwehrmaßnahmen behilflich und können Schäden durch Wolfsrisse mit bis zu 100 Prozent der Kosten ersetzen.