Wolf im Bundesjagdgesetz: Umfassendes Paket zum Schutz von Weidetieren

07.11.2025
Schafe auf der Weide
Der Schutz von Weidetieren vor Wölfen wird verbessert: Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) und das Bundesumweltministerium (BMUKN) haben sich auf ein umfassendes Paket dazu geeinigt.

Rechtssichere Entnahme von Wölfen, Herdenschutzmaßnahmen gestärkt

Der Schutz von Weidetieren vor Wölfen wird verbessert: Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) und das Bundesumweltministerium (BMUKN) haben sich auf ein umfassendes Paket dazu geeinigt. Der Wolf wird, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen, der präventive Herdenschutz wird mit seiner besonderen Bedeutung für den Schutz der Weidetiere herausgestellt. Damit haben nun die Länder die Möglichkeit, in Regionen mit hoher Wolfsdichte und einem günstigen Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einzuführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. Wo Weidegebiete nicht zumutbar mit präventiven Herdenschutzmaßnahmen geschützt werden können, wie in der alpinen Region, kann der Wolf auch zur Vermeidung von Weidetierrissen entnommen werden. Flankierend betont die Bundesregierung die Bedeutung von Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Hütehunde und unterstützt weiterhin die Finanzierung. Erleichterungen bei der Finanzierung und eine Erhöhung der Prämien werden gemeinsam mit den Ländern geprüft. Die Vereinbarung wird im nächsten Schritt weiter innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Der Wolf ist ein beeindruckendes Wildtier und es tut unseren Wäldern gut, dass er hier wieder heimisch geworden ist. Doch seine Rückkehr bringt auch Herausforderungen mit sich, die wir lösen müssen. Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter sind besonders betroffen. Sie sorgen mit ihren Tieren für die Pflege von blütenreichen Wiesen, die unverzichtbar sind für eine artenreiche Natur. Ein perfekter Herdenschutz ist nicht immer möglich und es gibt einzelne Wölfe, die Probleme bereiten. Daher dürfen Problemwölfe künftig bejagt werden. Ob mit dem ermöglichten Bestandsmanagement wirklich die Konflikte mit dem Wolf entschärft werden, werden wir gut im Auge behalten und alle fünf Jahre überprüfen. Richtschnur bleibt dabei der günstige Erhaltungszustand des Wolfes, so geben uns das die EU-Regeln vor. Wichtig ist: Der Wolf darf bleiben. Es geht nicht darum, den Wolf wieder zu vertreiben, sondern um gangbare Wege, friedlich mit ihm zu leben."

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer: "Unsere Weidetierhaltung ist Herzstück unserer Kulturlandschaft und prägt unsere Heimat – von den Deichen im Norden bis zu den Almen im Süden. Wer Weidetiere hält, bewahrt Landschaft, Biodiversität und Tradition. Aber wir wissen auch: Wo Herden grasen, ist der Wolf längst wieder da. Für viele Tierhalter ist er kein Fabelwesen, sondern tägliche Realität. Ich nehme die Sorgen der weidehaltenden Betriebe sehr ernst – und genau deshalb handeln wir. Mit dem Wolf im Bundesjagdgesetz schaffen wir Rechtssicherheit und klare, praxistaugliche Regeln. Wir sorgen dafür, dass zielgenau dort reagiert werden kann, wo Herdenschutz mit Zäunen an Grenzen stößt – etwa in der alpinen Region. Wir stehen an der Seite der Weidetierhalter – mit klaren Regeln, praktischen Lösungen und echter Wertschätzung für ihre Arbeit."

Die Vereinbarung im Einzelnen:

  • Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfs in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements gegeben. Das bedeutet: In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden.
  • Entnahme von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.
  • Ausweisung von Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, zum Beispiel das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern nicht möglich. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, bestimmte Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sicherzustellen.
  • Finanzierung Herdenschutz: Derzeit ist die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) geregelt. Wir überprüfen diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erzielen.
  • Bericht an den Bundestag: Nach fünf Jahren berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.
  • Einrichtung eines Rundes Tischs "Wald/Wild": BMLEH, BMUKN, Länder sowie Wald-, Umwelt- und Jagdverbände legen bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vor.

Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.

Hintergrund

Die Wolfsbestände in Europa sind in den vergangenen zehn Jahren stark gewachsen – von 11.200 Tieren im Jahr 2012 auf über 20.300 im Jahr 2023. In Deutschland leben derzeit 209 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Parallel dazu steigt die Zahl der Wolfrisse: Im Jahr 2024 wurden rund 4.300 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von Wölfen gerissen, zum Teil trotz der weiterhin wichtigen Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen und Herdenschutzhunden.

Deutschland hat der EU-Kommission dieses Jahr den "günstigen Erhaltungszustand" des Wolfs in der atlantischen und der kontinentalen Region gemeldet. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, um den Ländern in Regionen mit einem guten Erhaltungszustand die Gelegenheit für ein regionales Wolfsmanagement einzuführen. Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz und den entsprechenden Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz ist dafür die rechtliche Grundlage geschaffen. Bereits Anfang des Jahres war der Wolf von "streng geschützt" auf "geschützt" in der Berner Konvention herabgestuft worden.

07.11.2025 | Pressemitteilung Nr. 103/25 | Artenschutz
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Weitere Informationen

https://www.bundesumweltministerium.de/PM11526
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