Nationales Artenhilfsprogramm

Ein Rotmilan in der Luft.

Im Juli 2022 hat der Deutsche Bundestag mit einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Einfügung § 45 d) die Erstellung und Umsetzung nationaler Artenhilfsprogramme in das Gesetz aufgenommen. Das Nationale Artenhilfsprogramm (nAHP) ist ein Förderprogramm, das insbesondere dem Schutz von Arten dient, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See besonders betroffen sind. Das Förderprogramm leistet einen konkreten Beitrag zur naturverträglichen Ausgestaltung der Energiewende und zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland. Das Förderprogramm flankiert Artenhilfskonzepte der Länder.

Um die Förderziele zu erreichen, werden Projekte zum Schutz von durch den Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See besonders betroffenen Arten gefördert. Auch die Förderung von Projekten zum Schutz von bestandsgefährdeten Arten und Arten nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands ist im Einzelfall möglich. Mit den geförderten Vorhaben sollen in Deutschland vorkommende Arten und ihre Lebensstätten an Land und auf See dauerhaft geschützt werden.

Schwerpunkt der Projektförderung sind Vorhaben, die der Umsetzung von Maßnahmen für Arten in der Fläche dienen. Darüber hinaus sind Machbarkeitsstudien und Modellvorhaben zuwendungsfähig. Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist im Rahmen des nAHP nicht möglich.

Finanzierung

Das Nationale Artenhilfsprogramm wird über zwei Säulen finanziert:

Für die Finanzierung von Fördervorhaben im Rahmen des nAHP sind seit 2023 jährlich Haushaltsmittel im Haushalt des BMUKN vorgesehen. Die Förderrichtlinie vom 15. August 2024 erläutert die Förderbedingungen.

Gesetzlich festgelegt wurde außerdem, dass zusätzlich zweckgebundene Sonderabgaben in Form von Zahlungen von Vorhabenträgern von EE-Anlagen (an Land und auf See) und Netzausbauprojekten (sowohl an Land als auch Offshore-Anbindungsleitungen) in das Nationale Artenhilfsprogramm fließen. Einnahmen aus Sonderabgaben ergeben sich bei Inanspruchnahme von Verfahrenserleichterungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See sowie Offshore-Anbindungsleitungen und dem Netzausbau.

Derzeit wird eine Ergänzung der geltenden Förderrichtlinie vorbereitet, um zeitnah die Verausgabung dieser Sonderabgaben zu regeln.

Stand: 30.06.2025

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