Nach Bewertungen der Weltnaturschutzunion (IUCN) gelten derzeit 44.000 Arten weltweit als vom Aussterben bedroht. Schätzungen zufolge liegt die Zahl der bedrohten Arten sogar bei einer Million. Erfahren Sie, durch welche Maßnahmen und Verhaltensweisen der Artenschwund gestoppt und die Vielfalt an Pflanzen und Tieren und deren Lebensräume bewahrt werden können.
Am Samstag, den 17. Januar 2026, wird das UN-Hochseeschutzabkommen offiziell in Kraft treten. Das Abkommen schafft erstmals weltweite gemeinsame Regeln für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See.
Auf der siebten UN-Umweltkonferenz sind für die deutsche Delegation der Kampf gegen Umweltkriminalität, eine effiziente Kreislaufwirtschaft sowie die Umweltverträglichkeit Künstlicher Intelligenz Schwerpunktthemen.
Die zwei Gesetzesentwürfe machen Deutschlands Beitritt zum UN-Hochseeschutzabkommen und dessen Umsetzung möglich. Mit dem Abkommen wird erstmals weltweit die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See möglich.
Das Bundeskabinett hat zwei Gesetzesentwürfe beschlossen, die Deutschlands Beitritt zum UN-Hochseeschutzabkommen und dessen Umsetzung möglich machen. So wird weltweit die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See möglich.
Beim 10. Nationalen Forum zur biologischen Vielfalt lag der Schwerpunkt auf der Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030 (NBS 2030). Die Veranstaltung bot eine Plattform für Austausch und Vernetzung.
Der Schutz von Weidetieren vor Wölfen wird verbessert: Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) und das Bundesumweltministerium (BMUKN) haben sich auf ein umfassendes Paket dazu geeinigt.
Die Europäische Kommission hat neue Fischereimanagementmaßnahmen zum Schutz bedrohter Arten und Lebensräume in den Schutzgebieten der deutschen und niederländischen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee erlassen.
Das Nationale Naturerbe feierte sein 20-jähriges Bestehen und blickte dabei auf zwei Jahrzehnte erfolgreicher Arbeit im bundesweiten Naturschutz zurück. Höhepunkt der Veranstaltung war die Übergabe des "NaturERBES".