BMUKN und BMLEH: Bewertung des Erhaltungszustandes beim Wolf erfolgt künftig auf Basis einer überarbeiteten Methodik
Deutschland hat seinen Bericht zum Erhaltungszustand EU-weit geschützter Arten und Lebensräume fristgemäß zum 31. Juli 2025 an die Europäische Kommission übermittelt. Der Bericht umfasst die Entwicklung der Jahre 2019 bis 2024. Enthalten ist auch die Bewertung des Erhaltungszustandes des Wolfs.
Die Bewertung betrifft insbesondere die für Deutschland wichtige kontinentale und atlantische biogeografische Region. Der Wolf wird in der alpinen biogeografischen Region nicht bewertet und wird daher für diese Region auch nicht im FFH-Bericht aufgeführt. Für die atlantische biogeografische Region wird die Bewertung des Erhaltungszustandes des Wolfs erstmals "günstig" sein. Hier hat sich die Wolfspopulation in den letzten Jahren deutlich positiv entwickelt. Bei der Bewertung des Erhaltungszustandes in der kontinentalen biogeografischen Region sind das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Ministerien der Länder übereingekommen, zunächst die Bewertung "unbekannt" zu übermitteln. Diese Vorgehensweise ist der besonderen Dynamik der positiven Entwicklung des Wolfs in Deutschland und den geografischen Besonderheiten innerhalb der kontinentalen Region geschuldet. Deshalb sollen die Meldegrundlagen nun von den Bundesländern zusammen mit dem Bund überarbeitet werden. Auf dieser Basis erfolgt dann noch in diesem Jahr die Übersendung einer fachlich basierten Bewertung für den Wolf in der kontinentalen Region an die EU-Kommission.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Die Daten aus Deutschland zeigen, dass der Wolf in einigen Teilen des Landes wieder verbreitet ist – so können wir auch erstmals für die atlantische biogeografische Region einen günstigen Erhaltungszustand melden. Der Bund wird die Länder im Rahmen einer Bund-Länder-AG unterstützen, um zu einer angepassten Methodik zur Bewertung des Erhaltungszustands zu kommen. So können wir besser abbilden, wie es regional unterschiedlich um den Wolf bestellt ist. Der jetzt eingeschlagene Weg kann dazu beitragen, dass den Interessen sowohl des Naturschutzes als auch der Tierhalter entsprochen werden kann."
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer: "Weidehaltung ist gelebte Tradition und Naturschutz zugleich. Das muss weiter möglich sein. Mir ist wichtig, dass wir beim Wolf mit einer sachgerechten Bewertung auf Grundlage aktualisierter Parameter arbeiten. Unser gemeinsames Ziel ist es, die tatsächliche Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland differenziert und realitätsnah abzubilden. Die Einigung auf ein koordiniertes Vorgehen ist ein gutes Signal für eine konstruktive Zusammenarbeit von Umwelt- und Landwirtschaftsseite. Im nächsten Schritt stimmen wir die Änderung des Bundesjagdgesetzes ab. Ich will den Schutz der Weidetiere verbessern – auf dieses zentrale Vorhaben hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verständigt, hierzu soll auch der Herdenschutz gestärkt werden."
Wir unterstützen den Herdenschutz und setzen den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie unverzüglich in nationales Recht um. Mit den notwendigen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sorgen wir für eine rechtssichere Entnahme von Wölfen. Wir nehmen den Wolf umgehend ins Jagdrecht auf.
Hintergrund:
Im Rahmen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) übermitteln die Mitgliedstaaten regelmäßig an die EU-Kommission einen Bericht, in dem die Erhaltungszustände der in den Anhängen der Richtlinie gelisteten Lebensraumtypen und Arten bewertet werden. Die Bewertungen beziehen sich auf die drei in Deutschland vorkommenden biogeografischen Regionen (atlantisch, kontinental und alpin).
Für die atlantische biogeografische Region Deutschlands wird für den Wolf erstmals ein "günstiger" Erhaltungszustand gemeldet. Für die kontinentale Region erfolgt hilfsweise die Einstufung "unbekannt". Eine abschließende Bewertung soll nach Überarbeitung der Bewertungsgrundlagen im Herbst 2025 vorgelegt werden. Dabei ist vorgesehen, künftig von der Möglichkeit einer auch jährlichen Aktualisierung der Bewertung – wie von der EU-Kommission eingeräumt – Gebrauch zu machen. Zudem werden die nationalen Regelungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz entsprechend angepasst. Dies betrifft insbesondere die rechtlichen Grundlagen für die rechtssichere und zeitnahe Entnahme von Problemwölfen.