Kann man in Deutschland anrechnungsfähige Rohstoffe mit tierischen Fetten vermischen und kann eine massenbilanzielle Zuordnung des Rohstoffes erfolgen? Kann zudem eine solche Vermischung überall in der Kette stattfinden?

FAQ

Die Interpretation ist korrekt. Zwar sind Biokraftstoffe aus tierischen Kat-3 Abfällen weiterhin von der Anrechnung ausgeschlossen, eine Vermischung und massenbilanzielle Zuordnung soll nunmehr aber ermöglicht werden. Dies erfolgt durch eine genaue Änderung des Wortlauts des Rechtstextes: 

Tierische Fette sind grundsätzlich ausgeschlossen, wobei eine Rückausnahme für bestimmte tierische Fette (Kat 1 und 2) erfolgt. 

Nach bisheriger Rechtslage war die massenbilanzielle Behandlung von Kat-3-Material aufgrund des Wortlauts des Ausschlusses ("Biokraftstoffe, die vollständig oder teilweise aus tierischen Ölen oder Fetten hergestellt wurden") und der Rückausnahme ("Biokraftstoffe, die vollständig oder teilweise aus tierischen Fetten und Ölen der Kategorie 1 und 2 … bestehen") nicht möglich und schloss somit eine Vermischung mit Kat-3-Material aus. 

Der neue Wortlaut ermöglicht die massenbilanzielle Behandlung, da im Ausschluss nun von "Biokraftstoffe, soweit sie aus tierischen Ölen oder Fetten hergestellt wurden in Bezug auf diesen Anteil" und in der Rückausnahme nunmehr vom "Biokraftstoffanteil, der aus tierischen Fetten und Ölen der Kategorie 1 und 2" die Rede ist. 

An welcher Stelle eine massenbilanzielle Behandlung möglich ist, ist im Rahmen der Zertifizierung zu klären.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2402

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