Können Wölfe bejagt werden?

FAQ

Im Juni 2025 wurde der Schutzstatus des Wolfs in der europäischen FFH-Richtlinie von "streng geschützt" auf "geschützt" abgesenkt. Diese Anpassung ist die Folge aus der Änderung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention (auch "Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume").  Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wurde der Wolf in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen: Das Gesetz zur Änderung des BJagdG und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist am 2. April 2026 in Kraft getreten. Damit richtet sich die Entnahme von Wölfen künftig nach den Regelungen des Bundesjagdgesetzes, dort wurden spezifische Regelungen für die Tierart Wolf aufgenommen (Paragrafen 22b bis 22f BJagdG).

Der Wolf unterliegt mit der Aufnahme in das BJagdG dem Jagdrecht, bleibt aber eine nach der FFH-RL geschützte Tierart. Daher ist auch weiterhin die Wahrung oder Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands zu gewährleisten.

Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nummer 338/97 der Kommission des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels) gelten auch weiterhin für den Wolf. Der Wolf ist im Anhang A der Verordnung aufgeführt, damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Wolf

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2409

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