Laut ReFuelEU Aviation muss das Reporting bis zum 14. Februar des Folgejahres abschlossen sein. Wird Deutschland von dieser Regelung abweichen?

FAQ

Die ReFuelEU Aviation ist eine EU-Verordnung; die Regelungen gelten für die Normadressaten (Kraftstoffanbieter) unmittelbar. Die Berichtpflichten sind von den Kraftstoffanbietern entsprechen der EU-Verordnung zu erfüllen. Die Mitgliedsstaaten sind lediglich für die Überwachung und Durchsetzung zuständig (Pönalen et cetera).

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2393

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