Laut ReFuelEU Aviation muss das Reporting bis zum 14. Februar des Folgejahres abschlossen sein. Wird Deutschland von dieser Regelung abweichen?
FAQDie ReFuelEU Aviation ist eine EU-Verordnung; die Regelungen gelten für die Normadressaten (Kraftstoffanbieter) unmittelbar. Die Berichtpflichten sind von den Kraftstoffanbietern entsprechen der EU-Verordnung zu erfüllen. Die Mitgliedsstaaten sind lediglich für die Überwachung und Durchsetzung zuständig (Pönalen et cetera).
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Referentenentwurf für ein 2. Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote
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