Laut ReFuelEU Aviation muss das Reporting bis zum 14. Februar des Folgejahres abschlossen sein. Wird Deutschland von dieser Regelung abweichen?

FAQ

Die ReFuelEU Aviation ist eine EU-Verordnung; die Regelungen gelten für die Normadressaten (Kraftstoffanbieter) unmittelbar. Die Berichtpflichten sind von den Kraftstoffanbietern entsprechen der EU-Verordnung zu erfüllen. Die Mitgliedsstaaten sind lediglich für die Überwachung und Durchsetzung zuständig (Pönalen et cetera).

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2393

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten oder folgen Sie uns in den Sozialen Medien.