Müssen Hausbesitzer in Überschwemmungsgebieten durch das Gesetz in Zukunft mit mehr Kosten rechnen?
FAQDas neue Gesetz sieht neue Vorgaben in Überschwemmungsgebieten vor, um künftige Hochwasserschäden zu mindern oder bestenfalls sogar ganz zu vermeiden. Die Regelung betrifft dabei allerdings lediglich Gebäude mit gravierenden Mängeln. Konkret geht es darum, dass bei Instandsetzungen baulicher Anlagen – also auch Wohngebäuden – im Überschwemmungsgebiet die gleichen Anforderungen zu beachten sind wie bei Errichtung und Erweiterung solcher Anlagen. Nicht betroffen sind hingegen Instandsetzungsmaßnahmen, die der laufenden Aufrechterhaltung des mangelfreien Gebäudezustandes dient (zum Beispiel Putzausbesserung, Anstrich et cetera). Investitionen in eine hochwasserangepasste Bauweise im Überschwemmungsgebiet können zwar im Einzelfall zunächst zusätzliche Kosten verursachen, langfristig können hohe Kosten im Schadensfall verhindert werden und tragen so zur Kosteneinsparung bei. Auch außerhalb von Überschwemmungsgebieten ist es durchaus sinnvoll, in zum Beispiel von Starkregenüberflutung gefährdeten Gebieten eine hochwasserangepasste Bauweise zu wählen.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Hochwasserschutzgesetz
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