Pflichten bei Unfällen – Was umfasst die Unfallmeldung nach Artikel 20 EU-ProdSVO?
FAQDie Meldung umfasst die Art und die Identifikationsnummer des Produkts sowie die Umstände, die zum Unfall geführt haben. Letzteres nur, wenn dies bekannt ist. Zudem sind alle sonstigen sachdienlichen Informationen anzugeben.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
IIIh) EU-Produktsicherheitsverordnung – Pflichten der Wirtschaftsakteure – Pflichten bei Unfällen
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