Rechtfertigt die Berufung auf den Klimawandel die Nichteinhaltung von Verpflichtungen, zum Beispiel zur Erreichung von Aufwärtstrends nach Artikel 12 Absatz 2 und Absatz 3 W-VO?
FAQDie Nichteinhaltung der in Artikel 12 Absatz 2 und Absatz 3 W-VO genannten Verpflichtungen ist nach Artikel 12 Absatz 4 W-VO gerechtfertigt, wenn sie durch unvermeidbare Veränderungen des Lebensraums, die unmittelbar durch den Klimawandel verursacht werden, zurückzuführen sind. Damit sind Ereignisse wie zum Beispiel extreme Wetterereignisse oder Naturkatastrophen aber auch die dauerhafte Veränderung der Standortbedingungen durch den Klimawandel gemeint.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Grundsätzliches und Waldökosysteme – Aktuell
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