Stellt die Reparatur durch die Verbraucherinnen und Verbraucher eine wirksame Abhilfemaßnahme dar?
FAQEine Reparatur durch Verbraucherinnen und Verbraucher wird nur dann als wirksame Abhilfemaßnahme erachtet, wenn sie von diesen leicht und sicher durchgeführt werden kann. Dieses Vorgehen muss zudem in der Rückrufanzeige benannt werden. Den Verbraucherinnen und Verbraucher sind in diesem Fall die erforderlichen Anweisungen, kostenlose Ersatzteile oder Software-Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen.
Welche Rechte habe ich, wenn ein Produkt zurückgerufen wird?
Enthalten in Fragen und Antworten zu
V EU-Produktsicherheitsverordnung – Rückruf
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