Wann kommt der Wolf ins Jagdgesetz?

FAQ

Der Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode sieht eine Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht vor. Um die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes im Rahmen der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie im nationalen Recht umzusetzen, ist außerdem eine entsprechende Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) notwendig. Beide Regelungen sollen verbunden werden. Federführendes Ressort für die Novelle ist das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH).

Anfang November 2025 einigten sich das BMUKN und das BMLEH auf wesentliche Eckpunkte der Regelungen zum Wolf im Bundesjagdgesetz (BJagdG).

Gemeinsames Ziel von BMUKN und BMLEH ist eine zügige Umsetzung. Bis zur Umsetzung der neuen Regelungen können die Schnellabschlussregelung und die anderen Entnahmemöglichkeiten, die nach geltendem Recht möglich sind, weiter angewandt werden.

Pressemitteilung vom 07.11.2025: Wolf im Bundesjagdgesetz: Umfassendes Paket zum Schutz von Weidetieren 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Wolf

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2409

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