Warum hat der Bund nicht schon längst stärker rechtlich verankert, Infrastruktur in vom Hochwasser betroffenen Gebieten klimafest zu machen?

FAQ

Mit dem HWSG III werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bestehende Regelungen ergänzt, Lücken geschlossen und insgesamt der Hochwasserschutz weiter verbessert mit Aspekten, die in den Gesetzgebungsprozessen des Bundes zum Hochwasserschutz in den Jahren 2005 und 2017 bisher nicht berücksichtigt wurden. Dass die Auswirkungen des Klimawandels auch beim Hochwasserschutz zu berücksichtigen sind, ist spätestens mit dem Hochwasser 2021 in den Vordergrund getreten. Die Bundesregierung trägt auch jenseits des Wasserhaushaltgesetzes dafür Sorge, dass Infrastruktur in von Hochwasser betroffenen Gebieten sowie auch an anderen Orten, besser auf die Folgen der Klimakrise vorbereitet wird. Dies wird im Bundes-Klimaanpassungsgesetz geregelt, das am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist, in der deutschen Anpassungsstrategie DAS und in der aktuellen Novelle des Baugesetzbuchs durch das BMWSB.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Hochwasserschutzgesetz

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2227

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.