Welche Dokumente sind elektronisch zu erstellen und zu übermitteln?

FAQ

Die zur Nachweisführung erforderlichen Erklärungen und Daten sind elektronisch zu erstellen und zu übermitteln. Erfasst werden nicht nur die Angaben aus den Formblättern zur Nachweisverordnung, sondern auch sonst erforderliche Erklärungen, zum Beispiel im Rahmen der Erteilung erforderlicher Kennnummern.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Funktionsweise

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA281

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.