Welche Förderprogramme oder finanziellen Unterstützungen stehen für die Wiederherstellung von Waldökosystemen zur Verfügung?
FAQVon Seiten der Bundesregierung ist vorgesehen bestehende und geplante Förderprogramme als Maßnahmen im nationalen Wiederherstellungsplan zu melden. Dazu zählt für den Waldbereich zum Beispiel das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement, sowie die GAK-Maßnahmen aus dem Förderbereich 5 Forsten wie zum Beispiel Waldumbau, Bodenschutzkalkung oder der Vertragsnaturschutz.
Darüber hinaus gibt es weitere bestehende Förderprogramme, die auf die Wald-Ziele der W-VO einzahlen, wie zum Beispiel das Bundesprogramm Blaues Band zur Förderung von Auwäldern, der Wildnisfonds und die sogenannte 1.000-Moore-Richtlinie, in welcher auch Moorwälder adressiert werden.
Die einzelnen Maßnahmen beziehungsweise Förderprogramme adressieren in der Regel mehrere Artikel der W-VO gleichzeitig. Beispielsweise zahlt das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement (KWM) auch auf verschiedene Absätze von Artikel 4, vor allem Absatz 1 zur Verbesserung der Lebensräume aber auch der Etablierung von neuen Wald-LRT-Flächen nach Artikel 4(4) ein, sowie auf den Artikel 12, also die Waldindikatoren ein. Des Weiteren trägt das KWM auch zu Artikel 10 "Bestäuber" sowie zu Artikel 11 (4d) Wiedervernässung organischer Böden bei.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Grundsätzliches und Waldökosysteme – Aktuell
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