Welche Pflichten hat der Einführer, wenn er der Auffassung ist, dass das von ihm in Verkehr gebrachte Produkt gefährlich ist?
FAQ- Unterrichtungspflichten: (a) Benachrichtigung des Herstellers, sofern ein gefährliches Produkt vermutet wird (b) Unterrichtung der Verbraucherinnen und Verbraucher über Korrekturmaßnahmen, einschließlich des Rückrufs und der der gesetzlichen Abhilfemaßnahmen (c) Informierung der nationalen Marktüberwachungsbehörden das Safety-Business-Gateway davon.
- Korrekturmaßnamen: Der Einführer stellt sicher, dass die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Dies umfasst in erster Linie solche Maßnahmen, die gewährleisten, dass das Produkt keine Gefahr mehr darstellt. Ebenso kann die Rücknahme vom Markt oder der Produktrückruf erforderlich sein.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
IIId) EU-Produktsicherheitsverordnung – Pflichten der Wirtschaftsakteure – Der Einführer
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