Welche Regeln zum Lärmschutz gelten normalerweise für "Public Viewing"?

FAQ

Die Beurteilung von Geräuschimmissionen durch Public-Viewing-Veranstaltungen erfolgt nach den landesspezifischen Regelungen für Freizeitlärm. Die Länder orientieren sich dabei an der sogenannten Freizeitlärmrichtlinie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI). Diese Richtlinie gilt nicht nur für Public Viewing beim Sport, sondern auch zum Beispiel für Freilichtbühnen oder Open-Air-Kinos.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
"Public-Viewing-Verordnung"

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2112

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