Welche Regelungen für bessere Reparierbarkeit gibt es heute schon?

FAQ

In der Ökodesign-Richtlinie wurden in den letzten Jahren schon einige Fortschritte erzielt zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reparierbarkeit von Produkten erzielt.

  • Haushaltsgroßgeräte: Bereits seit März 2021 müssen Hersteller von Kühlschränken, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernsehern und anderen elektrischen Großgeräten Ersatzteile teilweise bis zu zehn Jahre bereithalten.
  • Smartphones und Tablets: Seit Mitte 2025 gelten auch für mobile Endgeräte Ökodesign-Anforderungen. Hersteller müssen nun Akkus, Displays und andere Komponenten über Jahre als Ersatzteile bereitstellen und die Software-Unterstützung (Sicherheitsupdates) deutlich verlängern. Zudem muss die Reparierbarkeit durch ein entsprechendes Design (zum Beispiel leichtere Austauschbarkeit von Akkus) gewährleistet sein.
  • EU-Reparaturrecht (R2R): Seit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie im Jahr 2024 haben Verbraucher nun einen direkten Rechtsanspruch darauf, dass Hersteller der oben genannten Produkte Reparaturen zu angemessenen Preisen anbieten.

Pressemitteilung vom 30.03.2022: Bundesregierung unterstützt Initiative der EU-Kommission für nachhaltige Produkte 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Recht auf Reparatur

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1828

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