Welche Regelungen für bessere Reparierbarkeit gibt es heute schon?

FAQ

In der Ökodesign-Richtlinie wurden in den letzten Jahren schon einige Fortschritte erzielt zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reparierbarkeit von Produkten erzielt.

Seit März 2021 müssen Hersteller von Kühlschränken, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernsehern und anderen elektrischen Großgeräten Ersatzteile teilweise bis zu 10 Jahre bereithalten.

Diese Pflicht gilt gegenüber fachlich kompetenten Reparateuren und für bestimmte Ersatzteile auch gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese sollen ihr defektes Gerät selbst reparieren können. Daher müssen die Hersteller auch Reparaturinformationen mitliefern. Und sie müssen die Produkte so gestalten, dass sie mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinandergebaut werden können.

Für Smartphones, Mobiltelefone und auch Tablets gibt es solche Regelung noch nicht. Über diese wird aber bereits im Zusammenhang mit der Ökodesign-Richtlinie in Brüssel verhandelt. Hierbei geht es vor allem um die Lebensdauer der Geräte und ihrer Akkus, Reparierbarkeit, Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Wir wollen, dass die EU hier nun zügig fertig wird.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Recht auf Reparatur

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1828

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