Recht auf Reparatur

Wer kennt das nicht: Ein Produkt hat nur einen kleinen Defekt, ist aber nicht mehr reparierbar und muss nach kurzer Zeit entsorgt werden. Das ist ärgerlich, unwirtschaftlich und schadet der Umwelt. Gäbe es mehr günstigere Reparaturangebote, verfügbare Ersatzteile und verständliche Anleitungen, würden sich viel mehr Menschen für den Erhalt ihrer Geräte entscheiden. Eine Kultur des Reparierens ist ein entscheidender Schritt in der Kreislaufwirtschaft und hat folgende Effekte:

  • Ökologische Effekte: Ressourcen werden geschont, Abfälle reduziert und die Abhängigkeit von neuen Ressourcen verringert
  • Ökonomische Effekte: Geldersparnis, lokale Wertschöpfung und das Handwerk profitieren
  • Soziale Effekte: Verbraucherrechte werden gestärkt, Erhöhung der Wahlmöglichkeiten und Steigerung der Wertschätzung

Ziel des Bundesumweltministeriums: ein umfassendes Recht auf Reparatur, das in der Praxis funktioniert und Reparaturen für alle ermöglicht. Wir wollen weg von der Wegwerfgesellschaft hin zu einer Gesellschaft, die Produkte wertschätzt.

Meilensteine: Was wir bis jetzt erreicht haben

Das Bundesumweltministerium hat bereits Bausteine auf nationaler und europäischer Ebene umgesetzt, um die Reparierbarkeit von Produkten zu erleichtern:

FAQ Recht auf Reparatur

FAQs

https://www.bundesumweltministerium.de/WS6935
Stand: 05.05.2026

Wege zum Dialog

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