Wer ist die sogenannte verantwortliche Person nach Artikel 16?

FAQ

Grundsätzlich darf ein Produkt nur in den Verkehr gebracht werden, wenn ein in der Union niedergelassener Wirtschaftsakteur benannt ist, der für die Aufgaben nach Artikel 4 Absatz 3 der Marktüberwachungsverordnung verantwortlich ist – sogenannte verantwortliche Person.

Was und wer sind Wirtschaftsakteure?

Marktüberwachungsverordnung 

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2302

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