Wer ist in der Übergangszeit zuständig für batterierechtliche Registrierungen, Genehmigungen und Zulassungen?
FAQDie stiftung ear ist auch nach dem 18. August 2025 zuständig für batterierechtliche Registrierungen, Genehmigungen und Zulassungen infolge der Beleihung durch das Umweltbundesamt. Das Umweltbundesamt beabsichtigt, den Beleihungsbescheid vor Geltungsbeginn des Kapitels VIII der EU-BattVO anzupassen, um die fortgesetzte Übertragung der Aufgaben und Befugnisse auf die stiftung ear im Übergangszeitraum transparent zu machen. Rechtliche Grundlage bleibt das bestehende Batteriegesetz, das unter Beachtung der Vorgaben der EU-BattVO unionsrechtskonform ausgelegt wird.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Übergangsregelungen im Zusammenspiel von EU-BattVO (Verordnung (EU) 2023/1542) und Batteriegesetz
Stand: