Werden Länder und Gemeinden bei der Erstellung von örtlichen Klimaanpassungskonzepten unterstützt, wie sie im Klimaanpassungsgesetz vorgesehen sind?
FAQJa, der Bund unterstützt sowohl mit Beratung als auch mit finanzieller Förderung. Das BMUV hat bereits im Jahr 2021 ein Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) beauftragt, das Gemeinden und andere lokale Akteure bei Fragen der Klimaanpassung berät, vernetzt und unterstützt.
Außerdem unterstützt das BMUV mit der Förderrichtlinie "Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" gezielt die strategische Steuerung der nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel in Kommunen mithilfe nachhaltiger kommunaler Anpassungskonzepte. Unter anderem fördert dieses Programm den Einsatz von Klimaanpassungsmanager*innen in Kommunen.
Mit Hilfe der Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)" trägt das BMUV ferner dazu bei, akute klimatische Belastungen in sozialen Einrichtungen abzumildern und diese auf zukünftige klimatische Veränderungen vorzubereiten. Im Rahmen dieser Förderung sind auch Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft antragsberechtigt.
Der Bund unterstützt andere Verwaltungsträger weiterhin durch wissenschaftliche Grundlagenarbeit bei der Anpassung an die Folgen der Klimakrise.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Klimaanpassungsgesetz
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